Systemvorstellung papaya CMS auf Contentmanager.de

Achtung, Eigenwerbung ;-)

Auf Contentmanager.de ist aktuell eine m.E. sehr gelungene Darstellung des papaya CMS veröffentlicht worden (die mein Kollege Massimiliano Siddi verfasst hatte):

Hier klicken, um den Artikel aufzurufen.

Hobnox goes Open Source – gute Nachrichten für Flash / ActionScript Entwickler

Es gibt überaus gute Nachrichten aus der Softwareentwicklung bei Hobnox: Das Flashteam hat gestern bekannt gegeben, dass Teile des Quellcodes von Hobnox (wo ja unter anderem das vielfach preisgekrönte Audiotool entstanden ist) künftig als Open Source zur Verfügung stehen wird:

Today we open up Hobnox Open Source. A website for Flash developers where we share some of our libraries and source code. The first framework we want to introduce is UIEvent; a different approach on handling events.

Das ist für Hobnox m.E. ein sehr sympathischer und intelligenter Schritt, der nicht zuletzt zur Hobnox-Idee passt – schliesslich läuft das Portal von Hobnox mit dem papaya CMS auch auf Open Source Software…;-)


via: opensource.hobnox.com, blog.joa-ebert.com

PR mit Hang zur Übertreibung bei RedDot

Die Firma RedDot hat sicher umfangreiche Erfahrungen in der Softwareentwicklung – in Sachen PR kann man dort aber m.E. noch etwas dazu lernen:

In einer aktuellen Newsmeldung berichtet man von der umfangreichen Nutzung des RedDot CMS bei der Bertelsmann Stiftung.

Hieran ist erstmal überhaupt nichts auszusetzen: In der Tat verwendet die Bertelsmann Stiftung in verschiedenen Projekten das RedDot CMS und bringt damit professionell ihre Inhalte ins Web. Die Seiten laufen flott, sehen gut aus – alles prima.

Ein wenig überraschend fand ich jedoch die folgenden zwei Teaser, die ich auf der Website gesehen habe:

Die hierin enthaltene Aussage, nach der die Bertelsmann Stiftung für alle Webprojekte RedDot einsetze, ist leider unkorrekt. Eine kurze Google-Suche nach Websites, bei denen im Impressum die Bertelsmann Stiftung als verantwortlich genannt wird, fördert einiges an Belegen zu Tage. Die folgende Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit – zeigt aber, dass diverse Projekte der Stiftung auf Open Source Software setzen und somit vom RedDot CMS so weit entfernt sind wie Linux von Microsoft:

Ach ja – auch die von uns realisierte Krankenhaussuche “Weisse Liste” basiert mit dem papaya CMS natürlich auf Open Source Software ;-)

Vermutlich würde eine weitere Suche noch mehr Beispiele liefern, bei denen eben nicht RedDot im Einsatz ist. Dies ist wenig überraschend bei einer so aktiven Organisation mit vielen Projekten.

Umso mehr verwundert es, dass man bei RedDot so unpräzise bzw. irreführend kommuniziert, hätte man doch mit der “Corporate Website” und dem Intranet der Stiftung bereits zwei sehr nette und wichtige Referenzen zur Verfügung gehabt…

typo3 verliert Nutzerdaten :-(

Die Website Typo3.org hat leider Nutzerdaten verloren bzw. ist gehackt worden :-(

Registrierte Nutzer bekamen heute folgende Mail zugesandt:

This is an important security warning. You are receiving it because your email
address is registered on the TYPO3.org website.

We have to inform you that an unauthorized person has gained administrative
access to the TYPO3.org website.

The offender had access to website user details including their passwords, and
there have been reports of this data being used to access other websites.
It also has to be expected that the data may have been disclosed to third
parties.

The attacker has been identified, and the TYPO3 Association has started to
take legal action on the issue.

Important!
IF YOU HAVE USED THE SAME PASSWORD ON ANY OTHER SITE, PLEASE CHANGE IT
IMMEDIATELY!

In a first step, all login accounts on TYPO3.org have been locked and will
require a new password. We are currently working on an improved login
procedure and will let you know when this is ready. Until then, you will not
be able to log into the Community section of TYPO3.org.

We have set up an FAQ page at http://typo3.org/about/faq/t3org-issue/
The page may be updated with new questions from time to time, so make sure to
check back before replying to this mail.

We apologize for the inconveniences and troubles that this might cause to you.

TYPO3 Association

Bevor jemand falsche Schlüsse zieht: Nein, wir freuen uns nicht, wenn den Kollegen bei typo3 so etwas passiert. Gut, wenn es jetzt ein großer “Fensterhersteller” aus den USA gewesen wäre…. :-)

Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen an die Deutsche Nationalbibliothek stiftet Verwirrung & Aufregung

Am vergangenen Mittwoch (22.10.1008) trat die Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen (siehe PDF) an die Deutsche Nationalbibliothek in Kraft – es berichteten viele Medien, u.a. natürlich Heise, wo sich erwartungsgemäß eine hohe Aktivität in den Foren einstellte :-)

Worum geht es dabei? Die Nationalbibliothek soll ja die Kultur bzw. das Wissen des “Landes der Dichter & Denker” archivieren – und soll dies nun nicht nur für das gedruckte, sondern auch für das digital verbreitete Wort tun – es geht also tendentiell schon darum, das deutschsprachige Internet zu archivieren. Jedem Techniker muss das als ein hanebüchener Plan vorkommen, ist das Internet nunmal heutzutage nicht eine Ansammlung von statischen HTML-Dokumenten, sondern zu einem großen Teil eine stets dynamisch erzeugte Landschaft, die mittels MashUps und Aggregation Inhalte immer wieder neu erzeugt. User Generated Content tut sein übriges zur Vielfalt und zum steten Wandel des Webs.

Ist die Archivierung des kulturellen Erbes (sei es digital oder analog verfügbar) prinzipiell auch eine gute Sache, so blieb bisher recht unklar, was genau nun von der Verordnung umfasst wird.

Müssen Unternehmen alle ihre Websites dort abliefern? Was gilt für Blogs, was für Portale mit UGC (User Generated Content)? Und überhaupt – wie kommt man auf die Idee, dass Inhaltsanbieter ihre Inhalte “abliefern” sollen, und das auch noch vielleicht als PDFs? Verwirrung & Aufregung mischen sich mit Spekulationen.

Schon Mitte letzten Jahres, als das Thema erstmalig durch die Medien ging, frohlockte z.B. Robert Basic, dass sein Blog in die Nationalbibliothek aufgenommen werde.

Neben der inhaltlichen Frage, ob man seine eigenen Inhalte nun abliefern muss und ob man bei Nichtbeachtung tatsächlich Strafen bis 10.000 EUR befürchten müsse, kam schnell auch die Beschäftigung mit dem modus operandi aufs Tablett: Dynamische Websites bzw. datenbankgestützte Anwendungen sind unter Umständen nicht so ohne weiteres exportierbar. Einige Blogger und Websitebetreiber sahen sich schon in der Pflicht, der Nationalbibliothek gleich die gesamte Anwendung nebst Datenbank zu liefern und warfen die Frage auf, ob man zur Abgabe einer lauffähigen Kopie nicht gleich noch das Betriebssystem und die Datenbanksoftware mitliefern müsse – ein schräger Gedanke, der aber die Nutzung von Open Source Software durchaus befördern könnte :-)

Nachdem die Netzgemeinde aktuell erneut an die weltfremd erscheinende Verordnung erinnert wurden, machten sich viele daran, die konkreten Auswirkungen bzw. Pflichten zu erörtern. So z.B. Peter Schink, der nach einem Anruf bei der Nationalbibliothek erstmal Entwarnung gibt: Aktuell interessiere man sich nur für e-Books.

Wikipedistik fragt, ob man denn heute schon die Wikipedia abgeliefert habe und unterstellt eine Regelungslücke für den Wikipedia Content, der ja nicht von einem, sondern potentiell von n Autoren abzuliefern sei.

Ein Fazit zieht nach genauer Betrachtung der Thematik der Telemedicus mit den Worten “Stillhalten und nichts machen” – eine Archivierung von Webseiten erfolge nach seinen Informationen bisher nicht.

Auch Dr. Bahr geht erstmal davon aus, dass die Umsetzung durch die NB so schnell nicht starten wird, stellt aber korrekt klar, dass die Regelungen ein erschreckendes Niveau haben – “Regelungslücke” wäre noch geschmeichelt.

War die Verordnung (s.o.) ein eher unklar formuliertes Konstrukt, sollten die FAQ der Nationalbibliothek (also der Stelle, die das letztlich umsetzen muss) hoffentlich hilfreicher sein.Wie die hier im Beitrag zitierten Blogeinträge/Quellen ja auch schon andeuten, ist die FAQ leider zur abschließenden Kärung nicht geeignet – vermutlich ist man dort aktuell nur damit beschäfigt, Rückfragen per Mail zu klären und komt so nicht zur Ergänzung der FAQ :-)

Ich habe einen Auszug aus einer Mail weitergeleitet bekommen, welche die Nationalbibliothek einem Anfrager zustellte. Spätestens das sollte eine Entwarnung sein, wenn man ein Gefühl für die Langsamkeit der Mühlen des Staates hat:

(…) derzeit  erlaubt es der Stand der technischen Entwicklung in der Deutschen Nationalbibliothek noch nicht, ganze Websites zu sammeln. In ferner Zukunft soll dies durch Webharvesting geschehen.(…)

O.K., erst in “ferner Zukunft” soll es losgehen – mal schauen, ob das 2020 schon in Betrieb ist :-)

Mir selbst antwortete die Nationalbibliothek zusätzlich mit diesem Textschnippsel:

(…) Ihrerseits ist z. Zt. also keine Ablieferung erforderlich. Wir werden Sie vormerken und zu gegebener Zeit wieder auf Sie zukommen. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne unter np-info@d-nb.de oder
telefonisch unter 069/1525-1320 zur Verfügung.(…)

Man kann also nicht davon ausgehen, dass dieser Zustand anhalten wird – “vorgemerkt sein” klingt im Zusammenhang mit den potentiell im Raum stehenden Strafandrohungen bei Nichtablieferung durchaus wie eine Drohung.Ich werde weiter berichten, wenn sich das Bild konkretisiert…


Update/Ergänzung – Mir sind noch weitere lesenswerte Blogeinträge zu dem Thema aufgefallen: