Tutorial/Anleitung: RAM Upgrade/Arbeitsspeicher aufrüsten bei neuen MacBooks (MacBook Unibody Aluminium) – gilt auch für MacBook Pro 13”

Auch wenn die Rechner von Apple seit dem Schwenk auf Intel Macs (also alles ab Intel iMac, MacBook, MacBook Pro etc.) durchaus preislich konkurrenzfähig geworden sind: Speicher (RAM) kauft der kostenbewusste Nutzer besser nicht bei Apple selbst.

Es gibt ein paar Stimmen, die von unregelmäßigen Abstürzen bei der Verwendung von zugekauftem Arbeitsspeicher berichten – dies kann ich bei Verwendung von Marken-RAM (unserer kam von HSD, die “Großhandelsschwester” von Gravis) glücklicherweise nicht bestätigen. Sicher supportet der Mac 4 GB RAM, auch wenn gerüchteweise auch 6 Gigabyte funktionieren sollen (bei uns sind es 4 GB).

Update:

Update 2:

Wir haben bei den nächsten MacBooks Kingston RAM verbaut (siehe oben, im Zweifel Marken Arbeitsspeicher nutzen…). Kingston bietet für RAM für MacBooks (Unibody / Aluminium) gleich in 2 fertigen Paketen an:

Update 3:

Mittlerweile sind ja auch die neuen MacBook Pro 13 Zoll da – für diese gilt die Anleitung und die RAM Empfehlung natürlich gleichlautend…

Der Einbau des RAM ist dann nicht besonders anspruchsvoll – wenn man passendes Werkzeug hat, keine zwei linken Hände besitzt und weiß, wie es geht. Und letzteres soll dieser Artikel liefern ;-)

(Auf die Vorschaubilder klicken, um sie in Originalgröße anzuzeigen.)

Schritt 1:

  • MacBook ausschalten
  • alle Kabel trennen
  • auf den oberen Deckel legen

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Stop Softwarepatents 2008-2009: Petition zum Stopp von Softwarepatenten in Europa

stop-softwarepatentsDass Softwarepatente nur für Unternehmen Sinn machen, die sich statt mit der Entwicklung von guter (und somit konkurrenzfähiger!) Software mit dem Betrieb von grossen Rechtsabteilungen beschäftigen, dürfte im Open Source Bereich wohl die einhellige Meinung sein.

Da wir bei den Lesern dieses Blogs ein gewisses Maß an “OpenSource-Affinität” unterstellen dürfen, möchten wir die Initiative stopsoftwarepatents.eu mit folgendem Apell unterstützen:

Bitte, liebe Leser, ruft die o.g. Website auf, unterzeichnet die Online-Petition und ersucht Eure Freunde, Kontakte, Euren Chef und die Kollegen darum, es Euch gleich zu tun.

Danke.

Wie die Politik uns vor Kinderpornographie schützen will (anstatt die Kinder davor zu schützen…)

Eigentlich ist es ja schon absurd, so einem technisch eher unterbelichteten Politiker noch ein Forum zu geben – aber seine aktuelle Verlautbarung ist wiederum so hanebüchen, dass ich wohl nicht anders kann…

Worum es geht? Um den Herrn Uwe Schünemann (CDU, Innenminister des Landes Niedersachsen, siehe auch Wikipedia-Eintrag), der laut einem bei Heise.de gefundenen Beitrag fürwahr ungewöhnliche Ideen hat, um Kinderpornographie zu bekämpfen. Leider hat Heise.de die Quelle nicht gekennzeichnet, im allgemeinen sind die Damen und Herren dort aber seriös genug, um ihnen zu glauben.

Seine Idee (grob verkürzt):

  1. Alle Internetprovider “freiwillig” verpflichten, ihren Kunden nur noch bei Verwendung eines Contentfilters Internetzugang zu ermöglichen.
  2. Damit den Zugriff auf Kinderporno und anderen rechtswidrigen Inhalt unterbinden.

Ein Zitat hat Heise.de auch noch beigesteuert:

Mit dieser Selbstverpflichtung wird bereits beim Internet-Kunden die Möglichkeit zum Zugriff auf kinderpornografisches Material unterbunden

sagte Schünemann.

Das ist deutlich besser, als wenn die Sicherheitsbehörden mühevoll jeden Verstoß gegen Kinderpornografie aufspüren und verfolgen sowie die Sperrung jeder kinderpornografischen Seite erreichen müssen.

Auf den ersten Blick könnte man sich die Frage stellen, was denn neben der technischen Unkenntnis des Mannes daran zu kritisieren wäre, ist doch “Fight against child porn” stets ein hehres Ziel. Ja, ein hehres Ziel ist es, gleichwohl heiligt der Zweck eben nicht die Mittel. Es summieren sich da ein paar Probleme, die m.E. ein wenig beeindruckendes Licht auf den Innenminister Niedersachsens werfen:

  1. Der Vorschlag ist technisch kaum überhaupt durchführbar und greift, wenn überhaupt, nur auf Deutschem Staatsgebiet.
  2. Der Vorschlag kommt der Einführung einer flächendeckenden Inhaltskontrolle gleich, die mit unserem Rechtsstaat keinesfalls zu vereinbaren ist.
  3. Bekämpfung von Kinderpornographie und der widerlichen Machenschaften der Drahtzieher ist keineswegs gleichzusetzen mit dem Ausblenden des illegal entstandenen Materials.
  4. Die Aussage, dass eine vorsorgliche Filterung “immer noch besser sei” als “mühevoll jeden Verstoß gegen Kinderpornografie aufspüren und verfolgen” zu müssen, ist zynisch – und das ist noch arg euphemistisch formuliert.

Das passt aber eigentlich ganz gut ins Bild bei Herrn Schünemann -er war ja bereits aufgefallen mit einem Gesetz zur “präventiven Telefonüberwachung”, einem Vorschlag für elektronische Fussfesseln und Bürgerwehren, diversen unqualifizierten Forderungen zum “Verbot von Killerspielen”. Ferner zeichnete sich Herr Schünemann durch einen eher lockeren Umgang mit Bürgerrechten aus, wenn nur das Wort “Terrorbekämpfung” fiel. (Alles nachzulesen im o.g. Wikipedia-Artikel und durch eine kurze Google Suche).

Erschreckend ist ja daran gar nicht, dass jemand groben Unsinn redet, um sich wichtig zu tun – das tun jeden Tag Millionen Menschen am Kneipentresen. Nun gut, etwas Differenzierung tut vielleicht Not: Diese Menschen machen zumeist keine Gesetze und sind nicht als Innenminister tätig, ergo haben ihre Halbwahrheiten nicht allzu grosse Konsequenzen.

Stellt sich die Frage, warum man eigentlich als Politiker nicht eine gewisse fachliche Eignung nachzuweisen hat. Das wäre auch nur fair – Wenn ich in Deutschland ein Segelbötchen oder auch nur eine Mofa fahren will, brauche ich einen entsprechenden Führerschein, wenn ich Hunde züchten mag eine entsprechende Lizenz etc. pp…

Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen an die Deutsche Nationalbibliothek stiftet Verwirrung & Aufregung

Am vergangenen Mittwoch (22.10.1008) trat die Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen (siehe PDF) an die Deutsche Nationalbibliothek in Kraft – es berichteten viele Medien, u.a. natürlich Heise, wo sich erwartungsgemäß eine hohe Aktivität in den Foren einstellte :-)

Worum geht es dabei? Die Nationalbibliothek soll ja die Kultur bzw. das Wissen des “Landes der Dichter & Denker” archivieren – und soll dies nun nicht nur für das gedruckte, sondern auch für das digital verbreitete Wort tun – es geht also tendentiell schon darum, das deutschsprachige Internet zu archivieren. Jedem Techniker muss das als ein hanebüchener Plan vorkommen, ist das Internet nunmal heutzutage nicht eine Ansammlung von statischen HTML-Dokumenten, sondern zu einem großen Teil eine stets dynamisch erzeugte Landschaft, die mittels MashUps und Aggregation Inhalte immer wieder neu erzeugt. User Generated Content tut sein übriges zur Vielfalt und zum steten Wandel des Webs.

Ist die Archivierung des kulturellen Erbes (sei es digital oder analog verfügbar) prinzipiell auch eine gute Sache, so blieb bisher recht unklar, was genau nun von der Verordnung umfasst wird.

Müssen Unternehmen alle ihre Websites dort abliefern? Was gilt für Blogs, was für Portale mit UGC (User Generated Content)? Und überhaupt – wie kommt man auf die Idee, dass Inhaltsanbieter ihre Inhalte “abliefern” sollen, und das auch noch vielleicht als PDFs? Verwirrung & Aufregung mischen sich mit Spekulationen.

Schon Mitte letzten Jahres, als das Thema erstmalig durch die Medien ging, frohlockte z.B. Robert Basic, dass sein Blog in die Nationalbibliothek aufgenommen werde.

Neben der inhaltlichen Frage, ob man seine eigenen Inhalte nun abliefern muss und ob man bei Nichtbeachtung tatsächlich Strafen bis 10.000 EUR befürchten müsse, kam schnell auch die Beschäftigung mit dem modus operandi aufs Tablett: Dynamische Websites bzw. datenbankgestützte Anwendungen sind unter Umständen nicht so ohne weiteres exportierbar. Einige Blogger und Websitebetreiber sahen sich schon in der Pflicht, der Nationalbibliothek gleich die gesamte Anwendung nebst Datenbank zu liefern und warfen die Frage auf, ob man zur Abgabe einer lauffähigen Kopie nicht gleich noch das Betriebssystem und die Datenbanksoftware mitliefern müsse – ein schräger Gedanke, der aber die Nutzung von Open Source Software durchaus befördern könnte :-)

Nachdem die Netzgemeinde aktuell erneut an die weltfremd erscheinende Verordnung erinnert wurden, machten sich viele daran, die konkreten Auswirkungen bzw. Pflichten zu erörtern. So z.B. Peter Schink, der nach einem Anruf bei der Nationalbibliothek erstmal Entwarnung gibt: Aktuell interessiere man sich nur für e-Books.

Wikipedistik fragt, ob man denn heute schon die Wikipedia abgeliefert habe und unterstellt eine Regelungslücke für den Wikipedia Content, der ja nicht von einem, sondern potentiell von n Autoren abzuliefern sei.

Ein Fazit zieht nach genauer Betrachtung der Thematik der Telemedicus mit den Worten “Stillhalten und nichts machen” – eine Archivierung von Webseiten erfolge nach seinen Informationen bisher nicht.

Auch Dr. Bahr geht erstmal davon aus, dass die Umsetzung durch die NB so schnell nicht starten wird, stellt aber korrekt klar, dass die Regelungen ein erschreckendes Niveau haben – “Regelungslücke” wäre noch geschmeichelt.

War die Verordnung (s.o.) ein eher unklar formuliertes Konstrukt, sollten die FAQ der Nationalbibliothek (also der Stelle, die das letztlich umsetzen muss) hoffentlich hilfreicher sein.Wie die hier im Beitrag zitierten Blogeinträge/Quellen ja auch schon andeuten, ist die FAQ leider zur abschließenden Kärung nicht geeignet – vermutlich ist man dort aktuell nur damit beschäfigt, Rückfragen per Mail zu klären und komt so nicht zur Ergänzung der FAQ :-)

Ich habe einen Auszug aus einer Mail weitergeleitet bekommen, welche die Nationalbibliothek einem Anfrager zustellte. Spätestens das sollte eine Entwarnung sein, wenn man ein Gefühl für die Langsamkeit der Mühlen des Staates hat:

(…) derzeit  erlaubt es der Stand der technischen Entwicklung in der Deutschen Nationalbibliothek noch nicht, ganze Websites zu sammeln. In ferner Zukunft soll dies durch Webharvesting geschehen.(…)

O.K., erst in “ferner Zukunft” soll es losgehen – mal schauen, ob das 2020 schon in Betrieb ist :-)

Mir selbst antwortete die Nationalbibliothek zusätzlich mit diesem Textschnippsel:

(…) Ihrerseits ist z. Zt. also keine Ablieferung erforderlich. Wir werden Sie vormerken und zu gegebener Zeit wieder auf Sie zukommen. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne unter np-info@d-nb.de oder
telefonisch unter 069/1525-1320 zur Verfügung.(…)

Man kann also nicht davon ausgehen, dass dieser Zustand anhalten wird – “vorgemerkt sein” klingt im Zusammenhang mit den potentiell im Raum stehenden Strafandrohungen bei Nichtablieferung durchaus wie eine Drohung.Ich werde weiter berichten, wenn sich das Bild konkretisiert…


Update/Ergänzung – Mir sind noch weitere lesenswerte Blogeinträge zu dem Thema aufgefallen:

Open Source – musikalisch betrachtet

Habe gerade das Stück hier auf Hobnox gefunden – trifft zwar musikalisch nicht ganz meinen Geschmack – zeigt aber, dass “Open Source” nicht nur in der Welt der Softwarentwicklung eine Rolle spielt. Wenn sich das in der Musik bzw. sonstigen Medienlandschaft weiter fortsetzt, sehen wir rosigen Zeiten entgegen :-)